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LEISTUNGEN

Leistungen der Haftpflichtschadenkasse

Die Haftpflichtschadenkasse (HSK) des Königreiches Deutschland ist eine staatliche Absicherungseinrichtung des Königreiches Deutschland. Sie reguliert und leistet Wiedergutmachung für alle vertraglich abgesicherten Schadenfälle, bei denen Dritten aus dem Fehlverhalten eines Staatsbediensteten oder Staatsangehörigen Schäden entstanden sind. Die HSK reguliert Schadenfälle in verschiedenen Bereichen.

1. Verkehrshaftpflicht

Es werden alle Haftpflichtschadenfälle bearbeitet, die durch einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug des Königreiches Deutschland entstanden sind, wenn dieses Fahrzeug im Königreich Deutschland zugelassen ist. Alle Fahrzeuge, die im Königreich Deutschland zugelassen sind, erhalten ein amtliches Kennzeichen des Königreiches Deutschland von der KfZ-Zulassungsstelle des Königreiches Deutschland.

Dies betrifft die Fahrzeuge des Königreiches Deutschland selbst, seiner Institutionen und seiner Amtsträger, die Fahrzeuge der Stiftung Königreich Deutschland, Fahrzeuge staatlicher Betriebe, Fahrzeuge der Kommunen und der kommunalen Einrichtungen im Königreich Deutschland.

Auch ein Staatsangehöriger des Königreiches Deutschland, dessen Probezeit abgelaufen ist und der ein KfZ im Königreich Deutschland zugelassen hat, kann auf Antrag hin ein Kennzeichen des Königreiches Deutschland vom KfZ-Zulassungsamt erhalten. Auch hier ist es Vorbedingung, einen Vertrag zur Absicherung für Unfallfolgen abgeschlossen zu haben.

2. Betriebshaftpflicht

Die HSK sichert vertragslos Schadenfälle ab, die durch Tätigkeiten eines Beamten oder eines Mitarbeiters des Staates oder eines staatlichen Betriebes bei einem Staatsangehörigen oder Staatszugehörigen im Rahmen amtlicher oder dienstlicher Handlungen entstanden sind. Bei Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlhandlungen entstanden sind, leistet die HSK dem Geschädigten Ersatz und zieht dies dann auf angemessene Weise wieder vom Schadenverursacher ein.

Die HSK sichert ebenso Unternehmer im Königreich Deutschland für den Haftpflichtschadenfall ab. Dies ist vergleichbar mit einer bundesrepublikanischen Betriebshaftpflichtversicherung.

Auch eine Privathaftpflichtabsicherung ist möglich. Hier gilt: Nur Staatsangehörige können diese vertraglich erhalten.

Klicke auf die Bilder, um die Satzung und den Antrag der Haftpflichtschadenkasse anzusehen.

Mich bei der HSK absichern

  1. Die Satzung der Haftpflichtschadenkasse zum Herunterladen
  2. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Mitgliedschaft in der Haftpflichtschadenkasse
  3. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es nur möglich die Betriebshaftpflicht als Absicherung zu wählen.
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Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des[-]halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei[-]ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli[-]che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker[-]rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König[-]reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

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