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Anleitung zur Absicherung bei der Haftpflichtschadenkasse

1. Satzung lesen

Lesen Sie die Satzung der Haftpflichtschadenkasse aufmerksam durch. Die Satzung können Sie am Ende der Seite herunterladen.

2. Antrag ausdrucken*

Drucken Sie den Antrag zur Mitgliedschaft in der Haftpflichtschadenkasse aus. Den Antrag können Sie am Ende der Seite herunterladen.

2. Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antrag zur Mitgliedschaft in der Haftpflichtschadenkasse aufmerksam aus. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

4. Antrag abschicken

Senden Sie uns Ihren Antrag per Post oder eingescannt über das Kontaktformular zu. Hier finden Sie unsere Adresse und das Kontaktformular.

5. Antwort erwarten

Wir werden umgehend Ihr Antrag bearbeiten und Sie über Ihren Beitrag für Ihre persönliche Absicherung per E-Mail unterrichten.

6. Sie sind abgesichert!

Sie sind nun bei der Haftpflichtschadenkasse zu Ihren Vertragsbedingungen abgesichert. Wir sind auch weiterhin für Sie da.

*Das Angebot der KfZ-Absicherung bei der Haftpflichtschadenkasse kann erst in Anspruch genommen werden, wenn 7.5 Mio Euro als Rücklagenfonds bei der Gemeinwohlkasse zur Verfügung stehen. Trotzdem können Sie sich bei der Betriebshaftpflichtabsicherung bis dahin absichern lassen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Satzung der Haftpflichtschadenkasse

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Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

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Sehr wichtig:

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