Häufig Gestellte Fragen
Grundsätzlich können alle verkehrs- und betriebssicheren Kraftfahrzeuge abgesichert werden, die im KRD zugelassen sind. Auch hier ist ein neues TÜV-Gutachten erforderlich, bevor das KfZ im KRD abgesichert und zugelassen wird. Sollte der TÜV abgelaufen sein und das KfZ mit den Kennzeichen des KRD vom TÜV-Verein nicht begutachtet werden, wird das KRD eine eigene staatliche Begutachtungsstelle schaffen.
Die Abwicklung eines Schadenfalles läuft so ähnlich ab, wie Du das schon kennst.
- Du nimmst die Daten des Unfallbeteiligten auf.
- Du machst Fotos vom Unfallort und der umgebenden Verkehrssituation, vom Kennzeichen und von den Schäden des beteiligten Unfallfahrzeuges.
- Du überreichst eine Karte der HSK dem geschädigten Unfallbeteiligten mit der Aufforderung, sich für die Regulierung des Schadens bei der HSK zu melden.
- Wir regulieren die Wiedergutmachung der Unfallfolgen.
Das Angebot der KfZ-Absicherung bei der Haftpflichtschadenkasse kann erst in Anspruch genommen werden, wenn 7.5 Mio Euro als Rücklagenfonds bei der Gemeinwohlkasse zur Verfügung stehen. Trotzdem können Sie sich bei der Betriebshaftpflichtabsicherung bis dahin absichern lassen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.