Es werden alle Haftpflichtschadenfälle bearbeitet, die durch einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug des Königreiches Deutschland entstanden sind, wenn dieses Fahrzeug im Königreich Deutschland zugelassen ist.
Die Haftpflichtschadenkasse
Die Haftpflichtschadenkasse (HSK) des Königreiches Deutschland ist eine staatliche Absicherungseinrichtung des Königreiches Deutschland. Sie reguliert und leistet Wiedergutmachung für alle vertraglich abgesicherten Schadenfälle.
2. Betriebshaftpflicht
Die HSK sichert vertragslos Schadenfälle ab, die durch Tätigkeiten eines Beamten oder eines Mitarbeiters des Staates oder eines staatlichen Betriebes bei einem Staatsangehörigen oder Staatszugehörigen im Rahmen amtlicher oder dienstlicher Handlungen entstanden sind.